Service für Krankenkassen
für erfolgreiche Gesundheitsförderung reicht der §20 SGB V allein nicht aus
Die Aufgaben der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung und Primärprävention werden vom § 20 SGB V geregelt. Der §20 SGB V beschreibt Mindestanforderungen und steckt einen Handlungsrahmen ab.
Für die Betreuung der Versicherten und der Unternehmen reicht der §20 SGB V allein nicht aus. Im Fokus muss für Sie als Krankenkasse die Entwicklung ganzheitlicher, langfristig wirksamer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements stehen.
Unabhängig vom Beitragssatz und weit über den Anforderungen des §20 SGB V bieten wir Ihnen mit unseren Programmen die Möglichkeit die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Krankenkasse auszubauen.
Zielorientiert und individuell unterstützen wir Krankenkassen bei:
- Erstellung und Interpretation von Gesundheitsberichten aus AU-Daten
- Beratung und Betreuung betrieblicher Bonusmodellen nach § 65a SGB V
- Zertifizierung von Trägerunternehmen zu Bonusmodellen
- Präventionskurse für Versicherte
- Unterstützung des Marketings in Form von Gesundheitstagen und –messen, Präventionskampagnen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.